• 1

WAB Kurse

Seit dem 1.12.2005 müssen alle Neulenkenden der Kategorien A und B innerhalb von drei Jahren zwei obligatorische Weiterbildungstage absolvieren.

Haben Sie diese zwei Weitierlbildungskurse besucht erteilt die Zulassungsbehörde den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit auf Gesuch.


Finden Sie ein Anbieter in Ihrer Nähe:

Quelle: http://www.2phasen.ch

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13