WAB Kurse

Seit dem 1.12.2005 müssen alle Neulenkenden der Kategorien A und B innerhalb von drei Jahren zwei obligatorische Weiterbildungstage absolvieren.

Haben Sie diese zwei Weiterbildungskurse besucht, erteilt die Zulassungsbehörde den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit auf Gesuch.

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Quelle: 2-phasen.ch (dort ist zusätzlich die Suche nach einzelnen Weiterbildungsstätten möglich)